08-10-2013, 02:28 PM
Moin zusammen...
Ersma besten dank für das klasse forum,sowie die hilfreichen und vorallem schnellen Tipps.
Zum Thema: auch meine Freundin hat letzte Woche einen solchen Brief von b&h bekommen.
Es handelt es sich um lediglich 1 ibäh Angebot, für 1x2 Karten des diesjährigen supercups.
Vorwurf lt Anschreiben :
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
Die ATGB wurden nicht abgebildet
Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Leider stimmt das mit dem Logo, aber nun ja,wir haben kein Problem damit, das zukünftig zu unterlassen..
Einen Gewinn der über 15% liegt haben wir nicht erzielt.
Besonderheit : der Verkauf lief über das Konto bzw den Amen meiner Freundin. Die Karten hat sie vorher jedoch nicht persönlich erworben...
Wenn ich die letzten Seiten dieses Threads richtig verstanden habe, sollten wir folgendes tun:
- nicht zahlen
- kurzes Anschreiben das sie die Karten selber über dritte bezogen hat,und somit weiterverkaufen darf ( welches Urteil war das!?)
- modUE welches sich nur auf das Logo bezieht hinschicken!?
Hoffe das is so korrekt?!
Wie geht es dann blicherweise aus bzw weiter mit b&h?
Danke für eure Meinungen bzw Korrekturen und evtl Hilfestellung auf welches Urteil ich mich beziehen könnte,bzw wo ich eine entsprechende modUe finde...
Schönen Samstag euch
Ersma besten dank für das klasse forum,sowie die hilfreichen und vorallem schnellen Tipps.
Zum Thema: auch meine Freundin hat letzte Woche einen solchen Brief von b&h bekommen.
Es handelt es sich um lediglich 1 ibäh Angebot, für 1x2 Karten des diesjährigen supercups.
Vorwurf lt Anschreiben :
Folgende Rechtsverletzungen liegen vor:
Die ATGB wurden nicht abgebildet
Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Leider stimmt das mit dem Logo, aber nun ja,wir haben kein Problem damit, das zukünftig zu unterlassen..

Einen Gewinn der über 15% liegt haben wir nicht erzielt.
Besonderheit : der Verkauf lief über das Konto bzw den Amen meiner Freundin. Die Karten hat sie vorher jedoch nicht persönlich erworben...

Wenn ich die letzten Seiten dieses Threads richtig verstanden habe, sollten wir folgendes tun:
- nicht zahlen
- kurzes Anschreiben das sie die Karten selber über dritte bezogen hat,und somit weiterverkaufen darf ( welches Urteil war das!?)
- modUE welches sich nur auf das Logo bezieht hinschicken!?
Hoffe das is so korrekt?!
Wie geht es dann blicherweise aus bzw weiter mit b&h?
Danke für eure Meinungen bzw Korrekturen und evtl Hilfestellung auf welches Urteil ich mich beziehen könnte,bzw wo ich eine entsprechende modUe finde...
Schönen Samstag euch

