08-06-2013, 09:59 AM
Wer 1-2 Mal im Jahr ne Karte übrig hat, bei dem ist die Dringlichkeit doch überhaupt nicht gegeben. Das winkt kein Gericht durch. Und spätestens wenn es vor Gericht geht (und das muss es nach einer EWV) und die Klage abgeschmettert wird, wird sie aufgehoben. Das machen sie höchstens (und dann auch zu recht) bei Schwarzhändlern.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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