08-02-2013, 09:38 AM
Was denkt ihr, wie sollte ich reagieren? Laut B&H ist meine Begründung angeblich nicht zulässig.
Sollte ich einfach nochmals auf den §280 Abs. 1 hinweisen?
Besten Dank schonmal!
Sollte ich einfach nochmals auf den §280 Abs. 1 hinweisen?
Besten Dank schonmal!

