08-02-2013, 09:21 AM
Krennz schrieb:Hier mal die Meinung eines Anwalts
Zitat:Nach der Entscheidung des BGH vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/06 fehle es dagegen an einer Bindung an das Weiterveräußerungsverbot, wenn Tickets „privat verschenkt worden sind, der Erwerber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung […] die AGB bei Bestellung der Tickets nicht wirksam einbezogen wurden“. Demnach sind Abmahnungen durch die Vereine wegen solcher Ticketverkäufe durch Privatpersonen beispielsweise bei eBay unzulässig.
http://www.dr-schenk.net/aktuelles/news ... laubt.html
Schade, hätte ich das vorher gefunden, hätte ich das glatt nochmal an die Herren geschickt. Aber nun ist das Thema für mich gegessen...

