08-02-2013, 09:09 AM
Hier mal die Meinung eines Anwalts
http://www.dr-schenk.net/aktuelles/news ... laubt.html
Zitat:Nach der Entscheidung des BGH vom 11.09.2008, Az. I ZR 74/06 fehle es dagegen an einer Bindung an das Weiterveräußerungsverbot, wenn Tickets „privat verschenkt worden sind, der Erwerber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung […] die AGB bei Bestellung der Tickets nicht wirksam einbezogen wurden“. Demnach sind Abmahnungen durch die Vereine wegen solcher Ticketverkäufe durch Privatpersonen beispielsweise bei eBay unzulässig.
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