07-26-2013, 12:55 PM
ldb schrieb:Damit würdest du aber ausschließen jemals wieder eine Karte zu verkaufen, egal an wen und egal zu welchem Preis. Das mit den 15% kann man erwähnen, aber auchd as gilt ein leben lang. Was machst du denn wenn du mal eine Karte geschenkt bekommst, die nicht nutzen kannst verkaufst? Dann haben sie dich auch am Sack gepackt. Kurzum: Nicht empfehlenswert. Das Urteil ist doch genau wegen sowas gesprochen worden. Sollen sie klagen, und dann? Wird es nach BGH Urteil kostenauslösend abgewiesen.
Ich persönlich hätte sie jetzt kommen lassen, wenn ich unbedingt etwas auf ihren Wisch antworten will, dann weise ich nochmals darauf hin das es keinen Verkauf gab, die Karten selbst genutzt wurden, das BGH Urteil dieses abdeckt und sollte das nicht reichen, erwarte ich ein Schreiben vom Gericht.
Ich persönlich würde nen Zwanni auf ein paypal Spendenkonto geben wenn die klagen!
Dann warte ich nun einfach mal ab. Bin gespannt und halte euch aufm Laufenden! :-)


