07-25-2013, 08:38 AM
Wenn ich denen zeige, dass ich weiss wovon ich rede wird es denen schon schwer fallen nur noch Copy/Paste- Nachrichten zu versenden.
Der BGH hat nunmal so entschieden und damit sind die Abmahnungen wegen Verstössen gegen §6 ATGB meiner/unserer Meinung nach hinfällig.
Lediglich die Verwendung von Logo, Namen und Stadionplan sind abmahnfähig. Doch dafür gibt es wenig bis keine Kohle.
Der BGH hat nunmal so entschieden und damit sind die Abmahnungen wegen Verstössen gegen §6 ATGB meiner/unserer Meinung nach hinfällig.
Lediglich die Verwendung von Logo, Namen und Stadionplan sind abmahnfähig. Doch dafür gibt es wenig bis keine Kohle.
