07-24-2013, 02:14 PM
@biborE
Ich schreibe denen, dass ich keine weiteren Erklärungen als die bereits vorhandene modUE abgebe.
Hierbei berufe ich mich auf den vom BGH zitierten § 280 BGB
Mal sehen, wie BH reagiert.
@airwave
abwarten und Kaffee trinken.
Ich schreibe denen, dass ich keine weiteren Erklärungen als die bereits vorhandene modUE abgebe.
Hierbei berufe ich mich auf den vom BGH zitierten § 280 BGB
Zitat:BGB § 280 Abs. 1 (aus dem Urteil)
Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer
kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen,
noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.
Mal sehen, wie BH reagiert.
@airwave
abwarten und Kaffee trinken.
