07-22-2013, 11:05 AM
Zitat:Hi,
Also zuerst einmal: Hört sich gut an. ModUE angenommen, daher wird mich keine einstweilige Verfügung ereilen.
Aber warum weicht ein Mandant freiwillig von einer Regulierungssumme ab wenn er meint sich im Recht zu befinden und Aufwände gehabt hat? Die würde ich mir aber sowas von bezahlen lassen, es sei denn ich weiß das es eventuell zu keiner Zahlung kommt. Dann muss ich als Geschädigter klagen. Hier herrscht aber keine Aussicht auf Erfolg, lediglich für die begangene Urheberrechtsverletzung können ein paar müde Euros eingefahren werden. Diese sind den Aufwand aber nicht wert. Also versuche ich hier mit einer drastischen Reduzierung der Schadenssumme den Beklagten zu locken, damit er wieder ruhig schlafen kann.
Erstmal vielen Dank für die Kommentare. Ich finde es gut, dass B&H zumindest die mod. UE angenommen hat. Aber auch die 210€ will ich eigentlich nicht zahlen. Man hat mir für die Zahlung eine Frist gesetzt. Sollte ich nun nochmals (vielleicht mit Verweis auf die Paragraphe, die Krennz gepostet hat) antworten, oder würdet Ihr es einfach verstreichen lassen?
Schonmal vielen Dank u. Beste grüße!
nort.face

