07-18-2013, 07:37 PM
Ich würde denen antworten, dass deren § 6 der ATGB, nach dem Dafürhalten etlicher Rechtskundiger, durch das BGH-Urteil ungültig wurde und ich nicht bereit bin über die vorher zugesandte modUE mich zu mehr zu verpflichten. Der § 6 gilt z.b. dann nicht, wenn ich an einen Tickethändler verkaufen muss, weil ich , ausnahmsweise, nicht zum Spiel gehen kann. Ebenso ist es mit dem Verkauf über ibäh oder Amazon.
