07-15-2013, 11:01 AM
north.face schrieb:Hallo Leute!
Ich habe vor einigen Monaten zwei Tickets (BVB-Bayern) über Ebay verkaufen müssen, weil ich am Spieltag leider verhindert war. B&H hat mich u.a. aufgefordert, 420€ zu zahlen und mir wurden die üblichen Dinge vorgeworfen (u.a. habe ich das Stadionbild verwendet).
Ich habe daraufhin die modifizierte UE hier im Forum genutzt und ein Scheiben dazu aufgesetzt, indem ich auf das BGH-Urteil verwiesen habe und zum Ausdruck gebracht habe, dass ich verhindert sei. Nun habe ich nach einiger Zeit wieder Post von B&H bekommen und bin mir unsicher, wie ich reagieren soll. Vielleicht könnt Ihr mir ja weiter helfen. B&H schreibt nun, dass:
- meine mod. UE angenommen wurde (Stadionplan..)
- die restlichen Schilderungen in meinem Extra-Schreiben (verweis auf BGH-Urteil u. meine
Begründung, warum ich nicht teilnehmen konnte) nach rechtlicher Prüfung nicht geeignet seien,
die Ansprüche vom BVB infrage zu stellen
- "Ungeachtet dessen ist unsere Mandantschaft an einer gütlichen Einigung gelegen, um die
Angelegenheit einer zeitnahen Streitbeilegung zuzuführen und einen aufwendigen Prozess
hinsichtlich der Rechtsverfolgungskosten zu vermeiden.
Unsere Mandantin ist ausnahmsweise ohne Anerkennung einer hierzu bestehenden Rechtspflicht und
ohne Präjudiz für die künftige Fälle bereit, die Zahlungsforderung auf 210€ zu reduzieren. Wir
hoffen, die Angelegenheit auf dieser Grundlage gütlich beenden zu können. Nach vollständiger
Zahlung sind die Ansprüche aus dieser Angelegenheit vollumfänglich abgegolten. Für den Fall des
fruchtlosen Fristablaufs kann eine vergleichsweise Einigung nicht mehr zustande kommen. Wir
werden unserer Mandantschaft dann zur gerichtlichen Durchsetzung unserer Rechtsanwaltskosten r
aten. Hierdurch würden weitere erhebliche Kosten entstehen." -> so B&H in dem Brief
Ich bin mir momentan unsicher, wie ich reagieren soll. Nochmal hinschreiben, aber mit welchem Inhalt dann? Nochmal auf das BGH-Urteil mit Paragraph verweisen? Oder nun die 210€ zahlen?
Und ist dann damit wirklich "alles abgegolten"? Ich danke schonmal im Voraus und freue mich über Eure Antworten.
Beste Grüße
nort.face
Hi,
Also zuerst einmal: Hört sich gut an. ModUE angenommen, daher wird mich keine einstweilige Verfügung ereilen.
Aber warum weicht ein Mandant freiwillig von einer Regulierungssumme ab wenn er meint sich im Recht zu befinden und Aufwände gehabt hat? Die würde ich mir aber sowas von bezahlen lassen, es sei denn ich weiß das es eventuell zu keiner Zahlung kommt. Dann muss ich als Geschädigter klagen. Hier herrscht aber keine Aussicht auf Erfolg, lediglich für die begangene Urheberrechtsverletzung können ein paar müde Euros eingefahren werden. Diese sind den Aufwand aber nicht wert. Also versuche ich hier mit einer drastischen Reduzierung der Schadenssumme den Beklagten zu locken, damit er wieder ruhig schlafen kann.
Wir haben im Bekanntenkreis einige dabei die ihre Karten manchmal aus Zeitgründen auch abgeben. Das passiert meistens sehr kurzfristig und über ebay erreicht man halt die größte Fanmasse. Wir haben beschlossen, sofern es zu einer Abmahnung seitens B&H kommen sollte, ein Mandat zu erteilen und lassen es drauf ankommen. Hop oder Top, das Amtsgericht entscheidet.
Kurz um: In deinem Fall würde ich mich nicht einschüchtern lassen. Ich warte auf weitere Post und entscheide dann wie mein weiteres Vorgehen aussieht. Im schlimmsten Fall zahle ich vielleicht 40€ für die Urheberrechtsverletzung. Na und? Dafür habe ich ein Urteil in erster Instanz erschaffen. Das WILL B&H gar nicht...
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).

