07-15-2013, 10:35 AM
Hallo Leute!
Ich habe vor einigen Monaten zwei Tickets (BVB-Bayern) über Ebay verkaufen müssen, weil ich am Spieltag leider verhindert war. B&H hat mich u.a. aufgefordert, 420€ zu zahlen und mir wurden die üblichen Dinge vorgeworfen (u.a. habe ich das Stadionbild verwendet).
Ich habe daraufhin die modifizierte UE hier im Forum genutzt und ein Scheiben dazu aufgesetzt, indem ich auf das BGH-Urteil verwiesen habe und zum Ausdruck gebracht habe, dass ich verhindert sei. Nun habe ich nach einiger Zeit wieder Post von B&H bekommen und bin mir unsicher, wie ich reagieren soll. Vielleicht könnt Ihr mir ja weiter helfen. B&H schreibt nun, dass:
- meine mod. UE angenommen wurde (Stadionplan..)
- die restlichen Schilderungen in meinem Extra-Schreiben (verweis auf BGH-Urteil u. meine
Begründung, warum ich nicht teilnehmen konnte) nach rechtlicher Prüfung nicht geeignet seien,
die Ansprüche vom BVB infrage zu stellen
- "Ungeachtet dessen ist unsere Mandantschaft an einer gütlichen Einigung gelegen, um die
Angelegenheit einer zeitnahen Streitbeilegung zuzuführen und einen aufwendigen Prozess
hinsichtlich der Rechtsverfolgungskosten zu vermeiden.
Unsere Mandantin ist ausnahmsweise ohne Anerkennung einer hierzu bestehenden Rechtspflicht und
ohne Präjudiz für die künftige Fälle bereit, die Zahlungsforderung auf 210€ zu reduzieren. Wir
hoffen, die Angelegenheit auf dieser Grundlage gütlich beenden zu können. Nach vollständiger
Zahlung sind die Ansprüche aus dieser Angelegenheit vollumfänglich abgegolten. Für den Fall des
fruchtlosen Fristablaufs kann eine vergleichsweise Einigung nicht mehr zustande kommen. Wir
werden unserer Mandantschaft dann zur gerichtlichen Durchsetzung unserer Rechtsanwaltskosten r
aten. Hierdurch würden weitere erhebliche Kosten entstehen." -> so B&H in dem Brief
Ich bin mir momentan unsicher, wie ich reagieren soll. Nochmal hinschreiben, aber mit welchem Inhalt dann? Nochmal auf das BGH-Urteil mit Paragraph verweisen? Oder nun die 210€ zahlen?
Und ist dann damit wirklich "alles abgegolten"? Ich danke schonmal im Voraus und freue mich über Eure Antworten.
Beste Grüße
nort.face
Ich habe vor einigen Monaten zwei Tickets (BVB-Bayern) über Ebay verkaufen müssen, weil ich am Spieltag leider verhindert war. B&H hat mich u.a. aufgefordert, 420€ zu zahlen und mir wurden die üblichen Dinge vorgeworfen (u.a. habe ich das Stadionbild verwendet).
Ich habe daraufhin die modifizierte UE hier im Forum genutzt und ein Scheiben dazu aufgesetzt, indem ich auf das BGH-Urteil verwiesen habe und zum Ausdruck gebracht habe, dass ich verhindert sei. Nun habe ich nach einiger Zeit wieder Post von B&H bekommen und bin mir unsicher, wie ich reagieren soll. Vielleicht könnt Ihr mir ja weiter helfen. B&H schreibt nun, dass:
- meine mod. UE angenommen wurde (Stadionplan..)
- die restlichen Schilderungen in meinem Extra-Schreiben (verweis auf BGH-Urteil u. meine
Begründung, warum ich nicht teilnehmen konnte) nach rechtlicher Prüfung nicht geeignet seien,
die Ansprüche vom BVB infrage zu stellen
- "Ungeachtet dessen ist unsere Mandantschaft an einer gütlichen Einigung gelegen, um die
Angelegenheit einer zeitnahen Streitbeilegung zuzuführen und einen aufwendigen Prozess
hinsichtlich der Rechtsverfolgungskosten zu vermeiden.
Unsere Mandantin ist ausnahmsweise ohne Anerkennung einer hierzu bestehenden Rechtspflicht und
ohne Präjudiz für die künftige Fälle bereit, die Zahlungsforderung auf 210€ zu reduzieren. Wir
hoffen, die Angelegenheit auf dieser Grundlage gütlich beenden zu können. Nach vollständiger
Zahlung sind die Ansprüche aus dieser Angelegenheit vollumfänglich abgegolten. Für den Fall des
fruchtlosen Fristablaufs kann eine vergleichsweise Einigung nicht mehr zustande kommen. Wir
werden unserer Mandantschaft dann zur gerichtlichen Durchsetzung unserer Rechtsanwaltskosten r
aten. Hierdurch würden weitere erhebliche Kosten entstehen." -> so B&H in dem Brief
Ich bin mir momentan unsicher, wie ich reagieren soll. Nochmal hinschreiben, aber mit welchem Inhalt dann? Nochmal auf das BGH-Urteil mit Paragraph verweisen? Oder nun die 210€ zahlen?
Und ist dann damit wirklich "alles abgegolten"? Ich danke schonmal im Voraus und freue mich über Eure Antworten.
Beste Grüße
nort.face

