07-02-2013, 05:43 PM
Ich habe mir im Internet mal so einige Kommentare angesehen.
Es gibt inzwischen etliche Urteile für Ticketbörsen, aber keine für Privatverkäufer.
Das Die VZ-SH das Urteil des BGH auf Privatverkäufer runtergebrochen hat, worauf hier die Hilfestellung basiert, bedarf eigentlich noch der höchstrichterlichen -Entscheidung. Ebenso, wie die Abmahntätigkeit von Borussia Dortmund, bzw. Becker und Haumann.
Es läuft im Endeffekt auf eine unsichere Rechtsposition hinaus.
Borussia Dortmund, vertreten durch Becker und Haumann, sowohl als auch dieses, und etliche andere Foren, handeln auf dünnem Eis.
Ein einziges Urteil eines LG kann dem Spuk ein Ende bereiten, egal in welcher Richtung.
Ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass in Notverkäufen die ATGB nicht zählen, sondern es alleine darum geht einen wirtschaftlichen Schaden abzuwehren.
Solange Borussia Dortmund keine Möglichkeit zur unkomplizierten Rückgabe von Tickets ermöglicht, bleibt ibäh eine gängige Option. Und da regelt die Nachfrage den Preis. Nach § 280.1 BGB hat Borussia eigentlcih keine Handhabe gegen Privatverkäufe. Eigentlich. Man kann solange das Recht beugen, bis es bricht.
Ein Vorschlag zur Güte:
BD nimmt bis 4 Stunden vor dem Spiel Tickets zurück. Es gibt genug Fans, die diese Tickets kaufen.
Grüsse
Klaus
Es gibt inzwischen etliche Urteile für Ticketbörsen, aber keine für Privatverkäufer.
Das Die VZ-SH das Urteil des BGH auf Privatverkäufer runtergebrochen hat, worauf hier die Hilfestellung basiert, bedarf eigentlich noch der höchstrichterlichen -Entscheidung. Ebenso, wie die Abmahntätigkeit von Borussia Dortmund, bzw. Becker und Haumann.
Es läuft im Endeffekt auf eine unsichere Rechtsposition hinaus.
Borussia Dortmund, vertreten durch Becker und Haumann, sowohl als auch dieses, und etliche andere Foren, handeln auf dünnem Eis.
Ein einziges Urteil eines LG kann dem Spuk ein Ende bereiten, egal in welcher Richtung.
Ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass in Notverkäufen die ATGB nicht zählen, sondern es alleine darum geht einen wirtschaftlichen Schaden abzuwehren.
Solange Borussia Dortmund keine Möglichkeit zur unkomplizierten Rückgabe von Tickets ermöglicht, bleibt ibäh eine gängige Option. Und da regelt die Nachfrage den Preis. Nach § 280.1 BGB hat Borussia eigentlcih keine Handhabe gegen Privatverkäufe. Eigentlich. Man kann solange das Recht beugen, bis es bricht.
Ein Vorschlag zur Güte:
BD nimmt bis 4 Stunden vor dem Spiel Tickets zurück. Es gibt genug Fans, die diese Tickets kaufen.
Grüsse
Klaus
