06-30-2013, 02:31 PM
Krennz schrieb:Oh, Herr Haumann hat sich selbst gemeldet, ich soll ihn mal anrufen.
Werde das schön sein lassen. Weiss nämlich schon wie das ausgeht. Er labert solange, bis ich irgend ein falsches Wort sage, mit dem er mich dann erschlägt.
Habe mich gestern Abend noch mit Jemand unterhalten. Der ist der Meinung, dass die ATGB teilweise gegen das BGH-Urteil und den §280.1 BGB verstösst und damit unwirksam wäre. Zumindest sind die Abmahnungen in den Fällen der durch das Urteil und den §en erlaubten Weitergaben von Tickets unwirksam. Lediglich bei Urheber- und Markenrechtsverstössen durch den Verkäufer darf eine Abmahnung erfolgen.
Ist ein ganz neuer Gesichtspunkt.
ah, schau an :wink:
bzgl. urheber/markenrecht: ja, abmahnen schon, aber keine 420€ verlangen!
und vorallem wird man den eindruck nicht los, dass es denen ja auch nicht darum geht, sondern halt um generelles abzocken und verbot der ticketweitergabe im privatbereich. :evil:

