06-29-2013, 03:41 PM
Nu mal wat anders.
§ 280. 1 BGB
Dies ist der Kernsatz des Urteils des BGH vom 11.9.2008 I ZR 74/06
Ein Privatkäufer, der durch höhere, oder tatsächliche Gewalt verhindert ist darf seine Karten (2) frei verkaufen um keinen Schaden zu erleiden.
Und jetzt frage ich mich mal woher BH die Frechheit nimmt regelkonforme User abzumahnen.
Bitte um Stellungnahme.
§ 280. 1 BGB
Zitat:§ 280Der BGH erweitert den § wie folgt (Aus dem Urteil)
Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Zitat: Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstösse nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu
Dies ist der Kernsatz des Urteils des BGH vom 11.9.2008 I ZR 74/06
Ein Privatkäufer, der durch höhere, oder tatsächliche Gewalt verhindert ist darf seine Karten (2) frei verkaufen um keinen Schaden zu erleiden.
Und jetzt frage ich mich mal woher BH die Frechheit nimmt regelkonforme User abzumahnen.
Bitte um Stellungnahme.
