06-20-2013, 09:59 AM
biborE schrieb:ldb schrieb:Ich würde auf das Urteil verweisen, mehr nicht. Alles andere läuft darauf hinaus das ich zahlen muss und mehr Unterlassungsansprüche gegen mich geltend gemacht werden.
Also einfach nochmals auf das Urteil verweisen, wo geregelt ist, dass Eintrittskarten PRIVAT weiterverkauft werden dürfen, OBWOHL ich sie gar nicht verkauft habe, richtig?
Dann schreibe ich das genau so rein. Ich habe nichts verkauft, des weiteren verweise ich auf das Urteil das ich Eintrittskarten Privat verkaufen darf. Aktenzeichen dabei und abschicken.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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