06-20-2013, 09:55 AM
ldb schrieb:Ich würde auf das Urteil verweisen, mehr nicht. Alles andere läuft darauf hinaus das ich zahlen muss und mehr Unterlassungsansprüche gegen mich geltend gemacht werden.
Also einfach nochmals auf das Urteil verweisen, wo geregelt ist, dass Eintrittskarten PRIVAT weiterverkauft werden dürfen, OBWOHL ich sie gar nicht verkauft habe, richtig?

