06-20-2013, 06:59 AM
ldb schrieb:Aber das würde ja heißen, dass Sie von der "Strafe" ablassen wollen, richtig?
Dann mache ich da nachher direkt nen Schreiben fertig...
ldb schrieb:Die lassen mit Sicherheit von keiner Strafe ab. Ich verweise auf das BGH Urteil, Ende und aus. Wenn ihnen das nicht schmeckt, dann sollen sie halt klagen. Spätestens das Gericht gibt mir dann recht da das BGH Urteil ja schon besteht. Und dann ist auch ihr tolles Luftschloss dahin.
Naja, aber es stand zumindest nix mehr von 400,-€ zu zahlen und bla bla bla.
Das hatten hier doch auch schon manche anders beim 2. Schreiben, oder?

