06-14-2013, 06:19 PM
Soweit ich weiss richten sich die Verfahrenskosten nach dem Streitwert, bzw dem Urteilswert.
Bei einem Streitwert von 400 € ist mehr zu zahlen als bei einem Urteilswert von, nachher, 80€. Das lohnt sich weder für Deinen Ra, noch für BH.
Aus diesem Grunde gehen die, jedenfalls bisher, nicht vor Gericht. Wenn sie verlieren haben sie einen Präzedenzfall geschaffen, der ihnen ganz schön die Suppe verhageln kann, zumal es schon etliche Kommentare zum BGH-Urteil gibt, die Privatleute, echte Privatleute, aus dem ganzen Kuddelmuddel heraushalten.
Vlt. kann uns Heiner12 weiteres dazu sagen?
Bei einem Streitwert von 400 € ist mehr zu zahlen als bei einem Urteilswert von, nachher, 80€. Das lohnt sich weder für Deinen Ra, noch für BH.
Aus diesem Grunde gehen die, jedenfalls bisher, nicht vor Gericht. Wenn sie verlieren haben sie einen Präzedenzfall geschaffen, der ihnen ganz schön die Suppe verhageln kann, zumal es schon etliche Kommentare zum BGH-Urteil gibt, die Privatleute, echte Privatleute, aus dem ganzen Kuddelmuddel heraushalten.
Vlt. kann uns Heiner12 weiteres dazu sagen?
