06-11-2013, 07:31 AM
Soweit die User hier gepostet haben wurde bisher noch keiner verklagt, der eine modUE abgegeben hat weil er marken- und urheberrechtlich geschützte Dinge verwendete und eine Erklärung weshalb warum wieso er sei9ne Karten weitergab mitschickte.
Daher gilt in diesen Fällen erst einmal Füsse stillhalten und den lieben Gott nen guten Mann sein lassen.
Ansonsten, bei Nichtverwendung von geschützten Teilen nur Mitteilung an BH warum ich die Tickets nicht nutzen konnte und weitergeben musste und gut ist. Dabei immer auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 verweisen.
Daher gilt in diesen Fällen erst einmal Füsse stillhalten und den lieben Gott nen guten Mann sein lassen.
Ansonsten, bei Nichtverwendung von geschützten Teilen nur Mitteilung an BH warum ich die Tickets nicht nutzen konnte und weitergeben musste und gut ist. Dabei immer auf das BGH-Urteil I ZR 74/06 verweisen.
