06-10-2013, 01:24 PM
Ich, als Vater, schreibe BH dass ich die Karten von meinem Sohn als Geschenk erhalten habe, sie nicht selber nutzen konnte, daher bei ibääh versteigern wollte, diese dann aber doch genutzt habe/ anderweitig weitergegeben habe und dies Verhalten, bis auf die Benutzung des Markenrechtlich geschützten Schriftzuges von Dortmund vom BGH-Urteil I ZR 74/06 erlaubt wird.
Steht übrigens hier http://viewtopic.php?f=48&t=7323
Dem Schreiben füge ich eine modUE ( finde ich hier http://viewtopic.php?f=48&t=7204 )
wie folgt ergänzt bei
Den Beitrag kann ich peer Copy und Paste in ein Schreibprogramm kopieren und dort ergänzen.
Steht übrigens hier http://viewtopic.php?f=48&t=7323
Dem Schreiben füge ich eine modUE ( finde ich hier http://viewtopic.php?f=48&t=7204 )
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Zitat:zu unterlassen den geschützten Markennamen
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