06-06-2013, 09:24 AM
für Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE)LG Düsseldorf (16 O 176/12
LHR erwirkt gerichtliches Verbot: Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) darf Mandanten nicht mehr anschreiben
http://www.lhr-law.de/magazin/lhr-erwir ... nschreiben
LHR erwirkt gerichtliches Verbot: Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) darf Mandanten nicht mehr anschreiben
http://www.lhr-law.de/magazin/lhr-erwir ... nschreiben
Zitat:...................................LG Düsseldorf schiebt der Gewerbeauskunft-Zentrale einen Riegel vor
Das LG Düsseldorf (16 O 176/12) hat in dem Verfahren gegen die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH am 20.09.2012 entschieden, dass diese es
bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen (habe), die Klägerin an ihrem Hauptsitzt und/oder ihren Filialen beziehungsweise Niederlassungen geschäftsmäßig anzuschreiben, um Informationen zum Zwecke der Verwendung in einer Registerdatenbank abzufragen und/oder abzugleichen, sie bestätigen zu lassen, diesbezüglich Angebote zu unterbreiten und/oder die aufgeführten Handlungen einzeln und/oder miteinander verbunden durch Dritte vornehmen zu lassen, soweit keine Einwilligung der Klägerin vorliegt.
Das Urteil ist rechtskräftig. Wir freuen uns, unsere Mandantschaft in diesem Fall von einer echten Plage befreit zu haben. (ro)......mehr darüber im link

