06-06-2013, 08:31 AM
Sehe ich genau so.
Wer minderpreisige Güter gegen hohe Preise bei ibäh vertickt und Tickets als "Zugabe" anbietet versucht damit die AGB des Ticketanbieters/V eranstalters zu umgehen.
Das wird, m.E., auch nicht durch das Urteil des BGH geheilt.
[ironie] Wenn ich allerdings einen 300er verkaufe und auf dem Fahrersitz 2 Tickets "vergesse" :?: :?: [/ironie]
Wer minderpreisige Güter gegen hohe Preise bei ibäh vertickt und Tickets als "Zugabe" anbietet versucht damit die AGB des Ticketanbieters/V eranstalters zu umgehen.
Das wird, m.E., auch nicht durch das Urteil des BGH geheilt.
[ironie] Wenn ich allerdings einen 300er verkaufe und auf dem Fahrersitz 2 Tickets "vergesse" :?: :?: [/ironie]
