06-03-2013, 06:24 AM
Die Verjährungsfrist für Verstöße gegen das Urheberrecht liegt bei 3 Jahren zum Ende des Jahres. Wenn du also im Mai eine Auktion einstellst welche geschützte Inhalte enthält, dann kannst du bis Dezember 2016 dafür abgemahnt werden, siehe dazu LG Köln, Beschl. v. 13.12.2010 – 28 O 515/10.
Wenn die Karten aus privaten Gründen verkauft wurden dann verweise ich auf das BGH Urteil und damit ist das Thema erledigt. Sollte ich einen Stadionplan und/oder Logo von BD genutzt haben, so gebe ich eine modUE dafür ab. Zahlen tue ich trotzdem nicht, wenn sie Geld wollen, sollen sie klagen.
Wenn die Karten aus privaten Gründen verkauft wurden dann verweise ich auf das BGH Urteil und damit ist das Thema erledigt. Sollte ich einen Stadionplan und/oder Logo von BD genutzt haben, so gebe ich eine modUE dafür ab. Zahlen tue ich trotzdem nicht, wenn sie Geld wollen, sollen sie klagen.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).

