06-01-2013, 04:01 PM
Also die Tickets hatte ich bei Ebay gekauft. Anschließend günstigere gekauft und deshalb die teueren selber zum Verkaufen reingestellt, dies zwei mal. Beide Male habe ich die Transaktion am Ende abgebrochen. Falls etwas vom Anwalt kommen sollte, erstmal anrufen und alles schildern + auf das BGH Urteil ansprechen?
In der Mail von Ebay stand:
"MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzende Angebotsbeschreibung".
Soll das heißen dass ich wegen Benutzen des Schriftzuges "borussia dortmund" hier abgemahnt werde?
In welcher Höhe ist eine Strafe zu erwarten falls die Abmahnung kommt?
Sollte ich die Strafe dann bezahlen, oder nur eine ModUE abgeben wo ich auf das BGH Urteil verweise und worin ich erwähne dass ich die Marke "Borussia Dortmund" sowie Stadionplan oder Logo nie verwerden werde?
In der Mail von Ebay stand:
"MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzende Angebotsbeschreibung".
Soll das heißen dass ich wegen Benutzen des Schriftzuges "borussia dortmund" hier abgemahnt werde?
In welcher Höhe ist eine Strafe zu erwarten falls die Abmahnung kommt?
Sollte ich die Strafe dann bezahlen, oder nur eine ModUE abgeben wo ich auf das BGH Urteil verweise und worin ich erwähne dass ich die Marke "Borussia Dortmund" sowie Stadionplan oder Logo nie verwerden werde?

