06-01-2013, 03:12 PM
ldb schrieb:Kuku schrieb:Nein, das waren die einzigen Karten die je auf dem eBay-Account meiner Mutter verkauft wurden.
Sie hat als Bild ein Bild genommen, wo man das BVB Logo ein vs. und ein Real Madrid Logo sehen konnte. Dazu noch das UEFA Logo im Hintergrund. Dieses Bild nutze jeder zweite bei eBay.
Leider übernimmt unsere Haftpflicht den Fall nicht. Wir können uns den Betrag der Verlangt wird kaum leisten. Unglaublich, was der BVB da durchzieht. =(
Siehe Krennz Beitrag.
Ich würde es so machen: Ich verweise auf das BGH Urteil "BGH I ZR 74/06" welches meinen Verkauf bei eBay deckt. Dazu eine modUE aufsetzen und versichern das ich in Zukunft kein Vereinslogo und/oder Stadionplan bei ebay Auktionen verwenden werde.
Den Betrag NICHT bezahlen. Wenn Sie Geld wollen, dann müssen sie klagen. Wenn Sie klagen, prüft das Gericht die Abmahnung sowie die Forderung, und dann wird es in der Regel günstiger für den abgemahnten als das was am Anfang pauschal gefordert wird.
Die modUE MUSS abgegeben werden um einer einstweiligen Verfügung aus dem Weg zu gehen. Die Zahlung muss NICHT erfolgen, auch wenn es so klingt als wenn danach alles schlimmer kommt. Die Zahlung ist unabhängig von der Abgabe der modUE.
Eine Haftpflichtversicherung ist hierfür auch der falsche Ansprechpartner. Der richtige wäre. Niemand. Denn auch eine Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Schadenersatzforderungen bei Urheberrechtsverletzungen. Aber wie schon gesagt: Nicht bange machen lassen!
Hi ldb,
ich habe da doch noch eine Frage: Muss ich in der Stellungnahme erwähnen, dass ich die Tickets meiner Mutter schenkte und Sie diese bei ebay reinstellte oder soll ich nur auf das BGH Urteil verweisen? Bzw. Wieviele Informationen muss/soll ich geben?

