05-31-2013, 11:40 AM
Also ich hab nun auch eine Antwort erhalten, siehe unten:
"In vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre E-Mail vom 27.05.2013 und bestätigen Ihnen hiermit die Annahme der Übersandten Unterlassungserklärung.
Entscheidungsrelevante Umstände, die aus Sicht unserer Mandantin zu einer anderen Beurteilung der Sachlage führen könnten, sind Ihrem Schreiben nicht zu entnehmen. Insbesondere gehen Sie rechtsirrig davon aus, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 01.09.2008 (Az: I ZR 74/06), welches die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Ticket-Weiterverkäufen behandelt, die private Weiterveräußerungen von Bundesligakarten vorbehaltlos zulässt. Dies ist vielmehr nur unter den in den ATGB der Bundesligavereine, so unserer Mandantin, genannten Bedingungen zulässig. Zum Einen wurden diese nicht eingehalten, zum Anderen wurde in den benannten eBay-Auktionen sowohl eine Abbildung aus dem Stadioninneren unautorisiert genutzt, als auch das Vereinslogo unserer Mandantin sowie der Stadionplan unberechtigterweise verwendet und damit gegen Marken- und Urheberrechte Verstoßen.
Dies ist Gegenstand unseres Schreibens vom 21.05.2013. Folge der benannten Rechtsverletzungen sind die in diesem Schreiben durch unsere Mandantin geltend gemachten Ansprüche.
Unserer Mandantin liegt nichts ferner, als zu Unrecht oder mit unverhältnismäßigen Mitteln gegen ihre eigenen Kunden vorzugehen, die mit ihr in aller Regel emotional eng verbunden sind. Angesichts der gegebenen Rechtslage haben Sie jedoch sicherlich Verständnis dafür, dass unsere Mandantin mit Blick auf ihre schützenswerten Interessen an der Geltendmachung auch der übrigen ihr Ihnen gegenüber zustehenden Ansprüche festhält. Dies nicht zuletzt auch aus Gründen der Gleichbehandlung sämtlicher solcher Kunden unserer Mandantin, die Rechtsverstöße in gleichem oder ähnlichem Umfang begangen haben.
Unsere Mandantin fühlt sich an das vorgelegte Angebot zur Erledigung der Sache gebunden. Auf den Inhalt unseres Schreibens vom 21.05.2013 nehmen wir vollumfänglich Bezug und sehen dem Ausgleich der geltend gemachten Schadenersatzansprüche nunmehr entgegen bis zum 07.06.2013."
Und dann der Rest zur Ratenzahlung bla bla.
Interessanterweise kommt es mir vor, als wenn die meine ModUE für Bild des Stadioninnenraums nicht gelesen haben, sonst würden Sie nicht erneut darauf pochen.
Was meint Ihr???
Gruß
"In vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf Ihre E-Mail vom 27.05.2013 und bestätigen Ihnen hiermit die Annahme der Übersandten Unterlassungserklärung.
Entscheidungsrelevante Umstände, die aus Sicht unserer Mandantin zu einer anderen Beurteilung der Sachlage führen könnten, sind Ihrem Schreiben nicht zu entnehmen. Insbesondere gehen Sie rechtsirrig davon aus, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 01.09.2008 (Az: I ZR 74/06), welches die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Ticket-Weiterverkäufen behandelt, die private Weiterveräußerungen von Bundesligakarten vorbehaltlos zulässt. Dies ist vielmehr nur unter den in den ATGB der Bundesligavereine, so unserer Mandantin, genannten Bedingungen zulässig. Zum Einen wurden diese nicht eingehalten, zum Anderen wurde in den benannten eBay-Auktionen sowohl eine Abbildung aus dem Stadioninneren unautorisiert genutzt, als auch das Vereinslogo unserer Mandantin sowie der Stadionplan unberechtigterweise verwendet und damit gegen Marken- und Urheberrechte Verstoßen.
Dies ist Gegenstand unseres Schreibens vom 21.05.2013. Folge der benannten Rechtsverletzungen sind die in diesem Schreiben durch unsere Mandantin geltend gemachten Ansprüche.
Unserer Mandantin liegt nichts ferner, als zu Unrecht oder mit unverhältnismäßigen Mitteln gegen ihre eigenen Kunden vorzugehen, die mit ihr in aller Regel emotional eng verbunden sind. Angesichts der gegebenen Rechtslage haben Sie jedoch sicherlich Verständnis dafür, dass unsere Mandantin mit Blick auf ihre schützenswerten Interessen an der Geltendmachung auch der übrigen ihr Ihnen gegenüber zustehenden Ansprüche festhält. Dies nicht zuletzt auch aus Gründen der Gleichbehandlung sämtlicher solcher Kunden unserer Mandantin, die Rechtsverstöße in gleichem oder ähnlichem Umfang begangen haben.
Unsere Mandantin fühlt sich an das vorgelegte Angebot zur Erledigung der Sache gebunden. Auf den Inhalt unseres Schreibens vom 21.05.2013 nehmen wir vollumfänglich Bezug und sehen dem Ausgleich der geltend gemachten Schadenersatzansprüche nunmehr entgegen bis zum 07.06.2013."
Und dann der Rest zur Ratenzahlung bla bla.
Interessanterweise kommt es mir vor, als wenn die meine ModUE für Bild des Stadioninnenraums nicht gelesen haben, sonst würden Sie nicht erneut darauf pochen.
Was meint Ihr???
Gruß

