05-31-2013, 08:00 AM
Krennz schrieb:@Pokito
DA ich die Karten schon von Privat gekauft habe konnte ich sie, auch ohne das ganze Brimborium von wegen ATGB 15% etc. weiterverkaufen. Das ist m.E. durch das BGH-Urteil gedeckt. Hier ist BH voll aussen vor.
Ich schreibe, wenn was kommt, nur, dass ich alle Karten über ibäh gekauft habe und das durch das BGH-Urteil (AZ I ZR 74/06) ein Weiterverkauf gedeckt ist. Eine Abmahnung ist hier kontraproduktiv und ich verbitte mir weitere Belästigungen, ansonsten werde ich auf Unterlassung klagen.
Hallo, also darf man Karten, die man selber aus Ebay oder sonstigen Quellen wie fanfusion oder viagogo gekauft hat, auch auf Ebay einstellen und über 15% des Originalpreises verlangen?
Hieße das also, dass ich das nur beweisen muss die Tickets bei Ebay gekauft zu haben , und dann auch keine Strafe zahlen muss wegen des Verkaufs? Ich habe sie 2 mal Verkauft, aber die Transaktionen habe ich beide am Ende abgebrochen! und somit natürlich auch kein Geld erhalten bzw. die Karten nicht verkauft.
Und noch ne Frage. Wenn Tickets vom BVB storniert wurden wegen angeblichen Verkaufs bei Ebay, muss der BVB einem das Geld zurückschicken für die Tickets oder können die das auch einbehalten?

