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Inkasso -Forderungseinzug für Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE)
#16
Unterlassungsanspruch gegen GWE, LG Bückeburg

http://kanzleiundrecht.wordpress.com/20 ... 7-50000-e/


Unterlassungsanspruch gegen GWE, LG Bückeburg akzeptiert Streitwert 7.500,00 €


Zitat:............................................
.................Nicht nur meine Mandanten werden aber von der GWE angeschrieben, auch wir sind insoweit “Opfer” geworden – unterzeichnet haben wir das Ganze natürlich nicht, sondern uns nach dem x-ten Anschreiben dann doch verbeten, unseren Briefkasten zuzumüllen – sprich, wir haben die Gegenseite zum Unterlassen aufgefordert.

Unser Schreiben ist zugegangen, die GWE gab eine standardisierte (nicht strafbewehrte) Unterlassungserklärung ab (ausgestellt auf “unsere Mandanten”, na gut…).

Das hätte es jetzt gewesen sein können, aber kurz darauf kam ein weiteres Schreiben der GWE (“Sie haben Ihre Angaben noch nicht bestätigt” oder so ähnlich).

Jetzt war’s genug und wir haben die GWE erstmal abgemahnt und unsere Kosten in Rechnung gestellt, Gegenstandswert knackige 7.500,00 €.

Es kam wieder die standardisierte (nicht strafbewehrte) Unterlassungserklärung und natürlich keine Zahlung.

Also Klage.

Anstatt jetzt irgendwie inhaltlich vorzutragen oder anzuerkennen verteidigt sich die GWE nur mit Urteilen, die sie zwar zum Unterlassen verurteilen, aber den Streitwert deutlich geringer ansetzen.

Genannt wurden (soweit im Zusammenhang mit einem Unterlassungsanspruch) u.a.............................................me hr im link
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RE: Inkasso -Forderungseinzug für Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE) - von Regine12 - 05-30-2013, 09:55 AM

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