05-29-2013, 03:38 PM
Hallo Community,
auch ich habe eine Abmahnung von BH erhalten und bin mir unsicher, wie ich reagieren soll.
Mir wird vorgeworfen, dass ich:
- nicht auf ATGB's hingewiesen habe
- die Auktion NICHT per Sofort-Kauf
- der VP über 15% des Originalpreises lag
- Nutzung des Vereinslogos
Zu meinem Anliegen:
Ich bin Student u. Mitglied des FC Bayern und bekomme dadurch nur für wenige Auswärtsspiele Karten. Ich habe für das Bundesligaspiel BVB - FCB 2 Tickets bekommen (Gästebereich).
Leider konnte ich aufgrund eines kurzfristig angekündigten Leistungsnachweises in meiner
Universität nicht am Spiel teilnehmen. Da aus meinem Bekanntenkreis ebenfalls niemand den Termin wahrnehmen konnte und ich die Karten natürlich nicht verfallen lassen wollte, habe ich diese ins Ebay gestellt.
Nun fordert mich BH dazu auf, 420€ zu zahlen und die UE zu unterschreiben.
Sehe ich es richtig, dass mein Fall NICHT durch das BGH-Urteil gedeckt ist? Der BVB hat das Gästekontingent dem FCB zur Verfügung gestellt und darüber habe ich dann die Karten bekommen, also von keiner Privatperson. Muss ich außerdem Fürchten, dass mich der BVB beim FCB meldet
und mir der FCB, der damit eigentlich nichts zutun hat, meine Mitgliedschaft oder ähnliches
entziehen kann?
Interessant finde ich, dass es in der UE von BH NUR um den Weiterverkauf geht und das verwendete Logo dort nicht erwähnt ist. Sollte ich also zahlen und die UE unterschreiben, oder eine mod.UE anfertigen und falls ja, was für Vorteile hat diese genau für mich in diesem Fall?
Ich bedanke mich schonmal und freue mich über Antworten und Hilfe.
Beste Grüße
auch ich habe eine Abmahnung von BH erhalten und bin mir unsicher, wie ich reagieren soll.
Mir wird vorgeworfen, dass ich:
- nicht auf ATGB's hingewiesen habe
- die Auktion NICHT per Sofort-Kauf
- der VP über 15% des Originalpreises lag
- Nutzung des Vereinslogos
Zu meinem Anliegen:
Ich bin Student u. Mitglied des FC Bayern und bekomme dadurch nur für wenige Auswärtsspiele Karten. Ich habe für das Bundesligaspiel BVB - FCB 2 Tickets bekommen (Gästebereich).
Leider konnte ich aufgrund eines kurzfristig angekündigten Leistungsnachweises in meiner
Universität nicht am Spiel teilnehmen. Da aus meinem Bekanntenkreis ebenfalls niemand den Termin wahrnehmen konnte und ich die Karten natürlich nicht verfallen lassen wollte, habe ich diese ins Ebay gestellt.
Nun fordert mich BH dazu auf, 420€ zu zahlen und die UE zu unterschreiben.
Sehe ich es richtig, dass mein Fall NICHT durch das BGH-Urteil gedeckt ist? Der BVB hat das Gästekontingent dem FCB zur Verfügung gestellt und darüber habe ich dann die Karten bekommen, also von keiner Privatperson. Muss ich außerdem Fürchten, dass mich der BVB beim FCB meldet
und mir der FCB, der damit eigentlich nichts zutun hat, meine Mitgliedschaft oder ähnliches
entziehen kann?
Interessant finde ich, dass es in der UE von BH NUR um den Weiterverkauf geht und das verwendete Logo dort nicht erwähnt ist. Sollte ich also zahlen und die UE unterschreiben, oder eine mod.UE anfertigen und falls ja, was für Vorteile hat diese genau für mich in diesem Fall?
Ich bedanke mich schonmal und freue mich über Antworten und Hilfe.
Beste Grüße

