05-29-2013, 01:09 PM
Ich teile BH mit, dass ich die Tickets an meine Mutter verschenkt habe, die die dann, durch das BGH-Urteil gedeckt, bei ibäh verkauft hat.
Wurde der Stadionplan aus dem Internet benutzt (urheberrechtlich geschützt) oder das Logo (Markenrechtlich geschützt) muss ich eine modUE abgeben.
Zitat:Nicht verbieten können Veranstalter hingegen den Handel mit Tickets, die Käufer von Privatpersonen erworben haben. Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig.
Wurde der Stadionplan aus dem Internet benutzt (urheberrechtlich geschützt) oder das Logo (Markenrechtlich geschützt) muss ich eine modUE abgeben.
