05-24-2013, 06:19 AM
Fidibus88 schrieb:Weiterhin wird mir der übliche Kram vorgeworfen (kein Sofortkauf und keine ATGB).. Was meint ihr , wie ich reagieren soll? Ein individuelles Schreiben mit der Situation + diese abgeänderte Unterlassungserklärung ??
Vielen Dank für die Hilfe
Ich würde es so machen!
Sollte prinzipiell reichen, wie auch bei mir.
^^ das soll nun nicht heißen, dass ich da schon durch bin. :-D
Im Zweifelsfall müssen sie dann klagen...
Würde noch auf das BGH Urteil verweisen und gut.

