05-21-2013, 11:02 AM
Ich hatte BD wegen des BGH-Urteils angeschrieben. Daraufhin hat BH seine Scjreiben etwas geändert (ATGB nicht hingewiesen, mehr als 15% auf Ticketpreis, nicht als Direktverkauf) ansonsten bleib alles beim Alten.
Die wollen die Schwarzhändler vergraulen und verärgern dabei ihre treuen Fans, die, ausnahmsweise, mal nicht an einem Spiel teilnehmen können.
Das BGH-Urteil interessiert die ne Bohne. Doch, bei ner Klage hätten sie dadurch schlechte Karten und versuchen es wohl deshalb nicht.
Hier heisst es, wie oft im Leben, "Bangemachen gilt nicht" Aber, wer sich nicht wehrt hat Probleme.
Bei Marken- und Urheberrechtsverletzungen (Logo, Schriftzug, Stadionplan) eine modUE abgeben und sonst ein Schreiben mit der Begründung des Verkaufs beifügen, oder nur (Falls keine Rechtsverletzungen vorliegen) eine Begründung mit Hinweis auf das BGH-Urteil an BH schicken.
Bei echten Schwarzhändlern, die mehrere Tickets zur Gewinnerzielung verscherbelt haben muss eine modUE mit der Erklärung, dass in Zukunft keine Karten verkauft werden, abgegeben werden.
Im Allgemeinen sollte dann auf eine Reaktion von BH gewartet werden.
Die wollen die Schwarzhändler vergraulen und verärgern dabei ihre treuen Fans, die, ausnahmsweise, mal nicht an einem Spiel teilnehmen können.
Das BGH-Urteil interessiert die ne Bohne. Doch, bei ner Klage hätten sie dadurch schlechte Karten und versuchen es wohl deshalb nicht.
Hier heisst es, wie oft im Leben, "Bangemachen gilt nicht" Aber, wer sich nicht wehrt hat Probleme.
Bei Marken- und Urheberrechtsverletzungen (Logo, Schriftzug, Stadionplan) eine modUE abgeben und sonst ein Schreiben mit der Begründung des Verkaufs beifügen, oder nur (Falls keine Rechtsverletzungen vorliegen) eine Begründung mit Hinweis auf das BGH-Urteil an BH schicken.
Bei echten Schwarzhändlern, die mehrere Tickets zur Gewinnerzielung verscherbelt haben muss eine modUE mit der Erklärung, dass in Zukunft keine Karten verkauft werden, abgegeben werden.
Im Allgemeinen sollte dann auf eine Reaktion von BH gewartet werden.
