05-14-2013, 09:21 AM
Ist alles schön und gut.
Nur, nachdem ich mir etliche Kommentare zum BGH-Urteil ergooglet und gelesen habe bin ich der Meinung, und damit stehe ich nicht alleine, dass der BGH für reine Privatverkäufer die ATGB- und AGB-Klauseln sämtlicher Veranstalter bezüglich des Weiterverkaufs von Tickets ausser Kraft gesetzt hat.
Damit wären die Anschuldigungen von BH bezüglich ATGB und Preisgestaltung sowie ibäh-Verkauf nicht wirksam.
Lediglich bei Benutzung von rechtlich geschützten Logos und Stadionplan, die nicht Bestandteil der Tickets sind, (ich kann ja eingene Fotos, bitte mit Zeitstempel, machen und in meine Veraufsangebote einbeziehen, da diese Bestandteil der Ware sind) muss ich damit rechnen wirksam abgemahnt zu werden.
Dafür reicht dann eine modUE, in der ich mich für die Zukunft verpflichte eben diese vom Veranstalter im Internet eingestellten Logos und Pläne des Veranstaltungsortes nicht mehr zu verwenden.
Nur, nachdem ich mir etliche Kommentare zum BGH-Urteil ergooglet und gelesen habe bin ich der Meinung, und damit stehe ich nicht alleine, dass der BGH für reine Privatverkäufer die ATGB- und AGB-Klauseln sämtlicher Veranstalter bezüglich des Weiterverkaufs von Tickets ausser Kraft gesetzt hat.
Damit wären die Anschuldigungen von BH bezüglich ATGB und Preisgestaltung sowie ibäh-Verkauf nicht wirksam.
Lediglich bei Benutzung von rechtlich geschützten Logos und Stadionplan, die nicht Bestandteil der Tickets sind, (ich kann ja eingene Fotos, bitte mit Zeitstempel, machen und in meine Veraufsangebote einbeziehen, da diese Bestandteil der Ware sind) muss ich damit rechnen wirksam abgemahnt zu werden.
Dafür reicht dann eine modUE, in der ich mich für die Zukunft verpflichte eben diese vom Veranstalter im Internet eingestellten Logos und Pläne des Veranstaltungsortes nicht mehr zu verwenden.
