05-14-2013, 06:51 AM
Krennz schrieb:Ich gehe auf die Vorwürfe erst garnicht ein, sondern schildere BH meinen Fall in einem kleinen Brief und verweise dabei auf das BGH-Urteil. (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06)
Das im fred unter diesem auszugsweise steht. Mit Link zur VZ-SH
Ich möchte inzwischen bezweifeln, dass die ATGB wirsam Bestandteil des Vertrages wurde. Wer wurde beim Kauf der Karten auf die ATGB ausdrücklich hingewiesen?
Bei Bestellung über die Hotline wird ein Hinweis genannt: "Bitte beachten Sie das Ihre Bestellung den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Borussia Dortmund unterliegt. Diese stehen für Sie zum Download auf unserer Homepage http://www.bvb.de zum download bereit."
Bei Onlinebestellungen muss ich ein Kästchen anklicken das ich die AGB gelesen und Akzeptiert habe.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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