05-14-2013, 06:35 AM
Das wichtigste: DIE BEIGEFÜGTE UE UNTERSCHREIBE ICH NICHT!
Wenn ich nur einmalig Karten verkauft habe bzw. es eindeutig eine private Weitergabe war, dann setze ich ein Schreiben an B&H auf wo ich darauf verweise das es sich um eine private Weitergabe handelt und dies durch den BGH erlaubt wurde. Ich verweise auf das Urteil "Aktenzeichen I ZR 74/06 - Bundesligakarten.de". Sofern ich nur die Karten fotografiert habe, brauchst du nichts weiter zu tun. Habe ich allerdings einen Stadionplan oder das Vereinslogo als Grafik verwendet, muss ich eine modUE abgeben in der ich garantiere nie wieder genannte Grafik zu verwenden.
Dein Beispiel mit dem Trikot lässt sich so erklären: Das Logo darauf gehört zum Produkt und ist auch ein Echtheitszertifikat. Auf der Eintrittskarte gilt dies genau so. Ein Foto der Karte ist also nicht abmahnfähig.
bzgl der Zahlung des Geldes: Die modUE gebe ich "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ab, näheres steht auf den Seiten davor. Wird sie angenommen, habe ich gewonnen.
Noch einmal für alle:
Die Forderung der Schadenersatzsumme ist unabhängig von der modUE!!! Gebe ich keine modUE ab sondern zahle nur brav das Geld, kann ich mir trotzdem eine einstweilige Verfügung und/oder Unterlassungsklage einfangen! Eine modUE muss also immer zwingend abgegeben werden! Die Zahlung des Geldes ist unabhängig hiervon und muss vom Rechtsanwalt eingeklagt werden. Sollte wirklich Klage eingereicht werden wird die komplette Abmahnung geprüft und die Schadenssumme neu festgelegt. Dann wird es in der Regel günstiger als der von Anfang an geforderte Betrag.
Wenn ich nur einmalig Karten verkauft habe bzw. es eindeutig eine private Weitergabe war, dann setze ich ein Schreiben an B&H auf wo ich darauf verweise das es sich um eine private Weitergabe handelt und dies durch den BGH erlaubt wurde. Ich verweise auf das Urteil "Aktenzeichen I ZR 74/06 - Bundesligakarten.de". Sofern ich nur die Karten fotografiert habe, brauchst du nichts weiter zu tun. Habe ich allerdings einen Stadionplan oder das Vereinslogo als Grafik verwendet, muss ich eine modUE abgeben in der ich garantiere nie wieder genannte Grafik zu verwenden.
Dein Beispiel mit dem Trikot lässt sich so erklären: Das Logo darauf gehört zum Produkt und ist auch ein Echtheitszertifikat. Auf der Eintrittskarte gilt dies genau so. Ein Foto der Karte ist also nicht abmahnfähig.
bzgl der Zahlung des Geldes: Die modUE gebe ich "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ab, näheres steht auf den Seiten davor. Wird sie angenommen, habe ich gewonnen.
Noch einmal für alle:
Die Forderung der Schadenersatzsumme ist unabhängig von der modUE!!! Gebe ich keine modUE ab sondern zahle nur brav das Geld, kann ich mir trotzdem eine einstweilige Verfügung und/oder Unterlassungsklage einfangen! Eine modUE muss also immer zwingend abgegeben werden! Die Zahlung des Geldes ist unabhängig hiervon und muss vom Rechtsanwalt eingeklagt werden. Sollte wirklich Klage eingereicht werden wird die komplette Abmahnung geprüft und die Schadenssumme neu festgelegt. Dann wird es in der Regel günstiger als der von Anfang an geforderte Betrag.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).

