05-13-2013, 06:27 PM
Ich weiss aus anderen Vorgängen, besonders den Urheberrechtsverletzungen, dass deutsche Gerichte die Forderungen der Abmahnwahnsinnigen meist als überzogen ansehen und sie auf ein Minimum kürzen.
Sobald das neue Gesetz gegen den Abmahnwahn durch ist, dürfen die, bei der ersten Abmahnung maximal 155,xx € als Kosten verlangen. Damit wird dann den Abmahnwahnsinnigen der Abmahnwahn unattraktiv gemacht.
Hoffen wir, dass das Gesetz durchgeht.
Ausserdem gibt es, gerade bei den Ticketabmahnern, ein Urteil des BGH, das hier auch gepostet wird, dass reine Privatverkäufe wegen Verhinderung straffrei stellt. Mit diesem Urteil werden A(T)GB Positionen ausser Kraft gesetzt.
Sobald das neue Gesetz gegen den Abmahnwahn durch ist, dürfen die, bei der ersten Abmahnung maximal 155,xx € als Kosten verlangen. Damit wird dann den Abmahnwahnsinnigen der Abmahnwahn unattraktiv gemacht.
Hoffen wir, dass das Gesetz durchgeht.
Ausserdem gibt es, gerade bei den Ticketabmahnern, ein Urteil des BGH, das hier auch gepostet wird, dass reine Privatverkäufe wegen Verhinderung straffrei stellt. Mit diesem Urteil werden A(T)GB Positionen ausser Kraft gesetzt.
