05-12-2013, 07:04 PM
ldb schrieb:Hi tony,
du hast recht, es klingt verwirrend, die Lösung ist aber eigentlich ganz einfach. Das läuft nämlich genau so ab, wie bei Versandhausbestellungen auf Ehemann/Freund/Frau/Freundin der zB gar nichts davon weiß.
Im Klartext: Dein Bruder hängt jetzt in der Sache mit drin. Da du aus privaten gründen gehandelt hast, verweist dein Bruder unseren Abmahnfreund auf das BGH Urteil. Wegen des Stadionplans muss dein bruder eine modUE abgeben wo er garantiert das er nie wieder den Stadionplan verwenden wird. Das Logo ist Bestandteil der Karte und garantiert die Echtheit, braucht daher nicht in der modUE erwähnt werden. Gib die Abmahnung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ab, nähere Erläuterungen dazu gibts auf dieser Seite, ganz unten unter "zitat": http://www.iggdaw.de/mustervorlagen
Damit sollte das Thema aus der Welt sein. Probleme gibt es nur noch wenn dein Bruder eine Dauerkarte hat oder Mitglied ist. Dann wird er 1 Jahr vom Kartenverkauf ausgeschlossen und die DK ist weg. Dir selbst passiert nichts, auch keine Kartensperre.
Kannst aber auch die hier nehmen http://viewtopic.php?f=48&t=7204 Die ist schon etwas vorbereitet
Danke für die schnelle Hilfe; ihr erspart mir eine schlafarme Nacht!
-Wenn ich jetzt wirklich nur die modUE hinschicke, was passiert mit dem "Schadensersatzanspruch"? Ich habe Angst, meinen Bruder noch weiter in die Sch**** zu reiten, weil ich Fristen nicht nachkomme.
- Muss mein Bruder im weiteren Verlauf der Angelegenheit so tun, als ob er die Tickets erstanden hat und ins Stadion wollte?
- Müssen die "privaten Gründe/Hindernisse" der Nichtnutzung der Tickets in der modUE oder woanders dargelegt werden?
- Habe ich es aus den vorherigen Seiten richtig herausgelesen, dass die Abmahnung bzw. Schadensersatzforderung aufgrund des Urteils des BGH nicht rechtens ist? Ist das definitiv so oder abhängig von der Auslegung eines Richters?
- Wenn mein Bruder jetzt die modUE anfertigt, soll er dort seine echte Adresse eintragen oder läuft alles unter den "jetzt bekannten" Daten (Meine Adresse mit seinem Namen)?
Idee: Kann nicht unsererseits behauptet werden, ich hätte die Karten meinem Bruder geschenkt und er diese dann verkauft? Somit hat er diese privat erhalten und die ATGB gelten für Ihn nicht und es besteht definitiv kein Schadensersatzanspruch?
Gibt es schon Erfahrungen damit, wie BH reagiert hat, wenn nur die modUE eingegangen ist? Klagen die den "Schadensersatz ein" oder halten sie die Füße still? Ich habe große Angst, am Ende mit mehr Kosten als "nur" den 420 Euro dazustehen.
DANKE

