05-11-2013, 09:12 AM
Auf meine Anfrage erhielt ich jetzt diese Mitteilung
Damit ist aber meine Frage nach der Berücksichtigung des BGH-Urteils nicht erfüllt. Daher habe ich meine ursprüngliche Anfrage an den Fachbereich weitergeleitet. Denn in dem mir geschilderten Fall wurde die Karte ja vom eigentlichen Käufer an einen Freund weitergegeben, der die Karte dann, als er selber nicht hingehen konnte über ibäh angeboten hat.
Zitat:
Leider können wir Tageskarten nicht stornieren, unsere Karten sind aber übertragbar. Wenn Sie Ihre Karten nicht behalten möchten, bleibt Ihnen die Möglichkeit diese privat weiterzugeben bzw. zu veräußern. Für den Fall, dass Sie die Tickets bei Ebay verkaufen wollen, beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Sie dürfen die Karten ausschließlich für den normalen Preis zum Sofortkauf anbieten. Sollten Sie die Karten jedoch meistbietend versteigern, werden Sie von uns als Ebay-Verkäufer gesperrt und erhalten eine Abmahnung mit einer Vertragsstrafe.
Damit ist aber meine Frage nach der Berücksichtigung des BGH-Urteils nicht erfüllt. Daher habe ich meine ursprüngliche Anfrage an den Fachbereich weitergeleitet. Denn in dem mir geschilderten Fall wurde die Karte ja vom eigentlichen Käufer an einen Freund weitergegeben, der die Karte dann, als er selber nicht hingehen konnte über ibäh angeboten hat.
