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RE: Abmahnung jetzt auch für Borussia M-Gladbach - Krennz - 05-10-2013 So wie es aussieht fängt jetzt die Borussia M-Gladbach diese Masche an. OK. Für Schwarzhändler vollkommen ok. die sind auch nicht durch das BGH-Urteil geschützt http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1 Zitat:Vorsicht ist auch geboten, wenn zusätzlich zur eigenen Eintrittskarte in größerem Umfang weitere Tickets gekauft werden sollen, um diese mit Gewinn zu veräußern. Hier gilt das Weiterveräußerungsverbot der Veranstalter. Aber reine Privatverkäufer werden vor überzogenen Massnahmen geschützt Zitat:Grundsätzlich nicht verbieten können Veranstalter hingegen den Handel mit Tickets, die Käufer von Privatpersonen erworben haben. Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig. RE: Abmahnung jetzt auch für Borussia M-Gladbach - Krennz - 05-11-2013 Habe jetzt B-MG angemailt und um Stellungnahme gebeten. RE: Abmahnung jetzt auch für Borussia M-Gladbach - Krennz - 05-11-2013 Auf meine Anfrage erhielt ich jetzt diese Mitteilung Zitat: Damit ist aber meine Frage nach der Berücksichtigung des BGH-Urteils nicht erfüllt. Daher habe ich meine ursprüngliche Anfrage an den Fachbereich weitergeleitet. Denn in dem mir geschilderten Fall wurde die Karte ja vom eigentlichen Käufer an einen Freund weitergegeben, der die Karte dann, als er selber nicht hingehen konnte über ibäh angeboten hat. |