05-10-2013, 01:43 PM
@xxdxx
Die möchten gerne, dass nicht mehr als 15% Aufschlag genommen werden, aber so läuft das bei ibäh nicht.
Das ist eine Auktionsplattform mit eigenen Regeln. Der Höchstbietende bekommt die Karten, denn die Nachfrage regelt den Preis. Sehen Gerichte inzwischen auch so.
Becker und Haumann sowie der Fussballverein wollen das zwar nicht begreifen, aber es ist nunmal so als Grundsatzurteil (Quasi als Gesetz)
Die möchten gerne, dass nicht mehr als 15% Aufschlag genommen werden, aber so läuft das bei ibäh nicht.
Das ist eine Auktionsplattform mit eigenen Regeln. Der Höchstbietende bekommt die Karten, denn die Nachfrage regelt den Preis. Sehen Gerichte inzwischen auch so.
Zitat:Sogar wenn auch auf dem Ticket ausdrücklich vermerkt ist, dass eine Veräußerung über Internet-Auktionshäuser und/oder mit Preisaufschlag verboten ist, binde dies nicht den privaten Käufer und Weiterverkäufer. Auch für den Erwerber hat der Kauf keine rechtlichen Konsequenzen. Erwerber dürfen beim Kauf von einem privaten Weiterveräußerer folglich auch nicht mit einem Stadionverbot belegt werden.(BGH-Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06)
Becker und Haumann sowie der Fussballverein wollen das zwar nicht begreifen, aber es ist nunmal so als Grundsatzurteil (Quasi als Gesetz)
