05-10-2013, 10:46 AM
Wieviel Karten hast Du verkauft und in welchem Zeitraum?
Oder war das nur die eine?
Grundsätzlich ist es so, dass der BGH in seinem Urteil, das als Grundsatzurteil für alle Veranstalter zu verstehen ist, den Verkauf von Privat an Privat oder Weiterverkäufer, aus persönlichen Gründen, erlaubt hat.
Hierbei sind die 15% Kartenaufschlag bei einem Verkauf über ibäh illusorisch. Den Preis regelt Angebot und Nachfrage und nicht der Veranstalter.
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1
Ich schicke den BH eine Mail, indem ich ihnen nur sage, dass ich meine Karte mit Erlaubnis des BGH aus privaten Gründen weitergegeben habe. (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06) und der Meistbietende die Karte bekam. (War doch so, oder?)
Oder war das nur die eine?
Grundsätzlich ist es so, dass der BGH in seinem Urteil, das als Grundsatzurteil für alle Veranstalter zu verstehen ist, den Verkauf von Privat an Privat oder Weiterverkäufer, aus persönlichen Gründen, erlaubt hat.
Hierbei sind die 15% Kartenaufschlag bei einem Verkauf über ibäh illusorisch. Den Preis regelt Angebot und Nachfrage und nicht der Veranstalter.
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1
Ich schicke den BH eine Mail, indem ich ihnen nur sage, dass ich meine Karte mit Erlaubnis des BGH aus privaten Gründen weitergegeben habe. (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06) und der Meistbietende die Karte bekam. (War doch so, oder?)
