05-09-2013, 04:47 PM
Zitat: nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen weiterhin Karten zum Gewinnerwerb zu verkaufen
So, oder ähnlich, kann ich die UE, die es hier im Volltext gibt http://viewtopic.php?f=48&t=7204 modifizieren.
Mher brauche ich nicht.
