05-08-2013, 05:01 PM
basti2304 schrieb:Mit werden insg. 4 Spiele vorgeworfen in einem Zeitraum von 1 Monat (inkl. CL Halbfinale). Karten wurden über Hotline bestellt. Sinn und Zweck meines Vorhabens könnt Ihr Euch sicher denken.
Krennz schrieb:Wer, bewusst, Karten kauft um sie weiterzuverkaufen und damit Gewinn erzielen will, wird auch vom BGH-Urteil nicht gedeckt.
link schrieb:Vorsicht ist auch geboten, wenn zusätzlich zur eigenen Eintrittskarte in größerem Umfang weitere Tickets gekauft werden sollen, um diese mit Gewinn zu veräußern. Hier gilt das Weiterveräußerungsverbot der Veranstalter.
basti2304 schrieb:Und das nur, weil ich auch "abgezockt" wurde und normal für mich gilt "Gleiches Recht für alle".Da irrst du dich.
Da du die Karten zum Zweck des Weiterverkaufs erworben hast gilt dies, wie oben schon erwähnt, für dich nicht.
Haltet eure Kinder in Ehren,sie suchen euer Altersheim aus.


.