05-08-2013, 08:34 AM
Wer, bewusst, Karten kauft um sie weiterzuverkaufen und damit Gewinn erzielen will, wird auch vom BGH-Urteil nicht gedeckt.
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1
Das BGH-Urteil zielt darauf ab private Verkäufer, die aus persönlichen Gründen nicht an einer Veranstaltung teilnehmen können, vor Abmahnwahnsinnigen und Strafen zu schützen.
Private und gewerbliche Verkäufer, die Karten in den Vorverkaufsstellen, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, zum Zwecke der Gewinnerzielung bei Weiterverkauf erwerben, handeln gegen die A(T)GB des Veranstalters und dürfen bestraft werden. :recht:
http://www.verbraucherzentrale-sh.de/Pr ... ulaessig-1
Das BGH-Urteil zielt darauf ab private Verkäufer, die aus persönlichen Gründen nicht an einer Veranstaltung teilnehmen können, vor Abmahnwahnsinnigen und Strafen zu schützen.
Private und gewerbliche Verkäufer, die Karten in den Vorverkaufsstellen, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen, zum Zwecke der Gewinnerzielung bei Weiterverkauf erwerben, handeln gegen die A(T)GB des Veranstalters und dürfen bestraft werden. :recht:
