05-04-2013, 12:10 PM
Wenn ich wirklich nur meine 2 Karten verkauft habe, dann teile ich das BH mit und schicke die modUE nur auf das Logo bezogen mit.
Bei dem Schreiben gibt es nicht viel zu verstehn. Die wollen, dass Du Denen KOhle abdrückst und in Zukunft den Verkauf von Karten unterlässt.
Wenn hier wirklich nur ein Privatverkauf vorliegt (2 Karten) ist das durch das Urteil gedeckt.
Daher schreibe ich vlt. so:
Mir freundlichen Grüssen
Bei dem Schreiben gibt es nicht viel zu verstehn. Die wollen, dass Du Denen KOhle abdrückst und in Zukunft den Verkauf von Karten unterlässt.
Wenn hier wirklich nur ein Privatverkauf vorliegt (2 Karten) ist das durch das Urteil gedeckt.
Daher schreibe ich vlt. so:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe nur meine eigenen 2 Karten über ibäh an den Höchstbietenden verkauft da ich, aus persönlichen Gründen, das Spiel nicht ansehen konnte. Die anderen Karten waren von Freunden, die die zurückgezogen haben. Nach dem Urteil des BGH (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06) ist der Verkauf von Privat erlaubt.
Mir freundlichen Grüssen
