05-04-2013, 10:08 AM
Auch in den externen VVS liegen, soweit ich weiss, die ATGB aus.
Er hat 6 Karten erworben, um sie mit hohem Gewinn zu veräussern. Das ist das, wogegen der Sportverein angehen will. Anders, als der Fan, der 1 - 2 Karten kauft, nicht hingehen kann und sie über ibäh oder sonstwo weiterverkauft..
Im Urteil heisst es:
und das liegt m.E. bei jambax22 vor.
Oder sieht das hier Jemand anders?
Er hat 6 Karten erworben, um sie mit hohem Gewinn zu veräussern. Das ist das, wogegen der Sportverein angehen will. Anders, als der Fan, der 1 - 2 Karten kauft, nicht hingehen kann und sie über ibäh oder sonstwo weiterverkauft..
Im Urteil heisst es:
Zitat:Danach müssen es Veranstalter zwar nicht hinnehmen, dass gewerbliche Tickethändler Karten unter Verheimlichung des Weiterverkaufs direkt vom Veranstalter beziehen und dann weiterverkaufen, sog. Schleichbezug. Denn die Beschränkung des Kartenvertriebs nur auf autorisierte Verkaufsstellen verfolgt das has zero time Interesse durch gestaffelte Ticketpreise auch weniger zahlungskräftigen Kunden den Zugang zu hochkarätigen Veranstaltungen zu ermöglichen. Dieses berechtigte Interesse der Veranstalter wird durch die stark erhöhten Verkaufspreise der gewerblichen Weiterverkäufe unterlaufen, so das Gericht.
und das liegt m.E. bei jambax22 vor.
Oder sieht das hier Jemand anders?
