05-04-2013, 08:11 AM
Wenn ich das Richtig sehe, handelt es sich bei Dir um einen "Schwarzhändler", der die Karten zur Gewinnerzielung im Sine der ATGB verkauft hat.
Da wirst Du um die 800,--€ nicht rumkommen.
Allerdings gebe ich nicht die strafbewehrte UE ab, sondern die modUE von hier http://viewtopic.php?f=48&t=7204 die ich etwa so modifiziere.
Das per Einwurfeinschreiben.
Damit verpflichtest Du Dich ein Leben lang keine Karten zu verkaufen und kein Logo und den Schriftzug BD nicht zu benutzen. Bei einer nochmaligen Zuwiderhandlung kann es sehr teuer werden.
Da wirst Du um die 800,--€ nicht rumkommen.
Allerdings gebe ich nicht die strafbewehrte UE ab, sondern die modUE von hier http://viewtopic.php?f=48&t=7204 die ich etwa so modifiziere.
Zitat:mich ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung dazu und ohne Präjudiz für die Sach- und
Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich,
gegenüber der Firma
( Hier den Namen und die Anschrift der Unterlsssungsgläubigerin einsetzen)
- nachfolgend „Unterlassungsgläubigerin“ genannt - dazu, es bei Meidung einer für jeden Fall der
Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden angemessenen, im Streitfall durch das zuständige Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen,den urheberrechtlich geschützten Markennamen und das Logo der Unterlassungsgläubigerin ganz oder teilweise, ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin im Internet oder auf sonstige Art und Weise in der Öffenlichkeit zu verwenden. Ferner verpflichte ich mich in der Zukunft keine Karten mehr zur Gewinnerzielung zu verkaufen.
Mit freundlichen Grüßen
________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift )
Das per Einwurfeinschreiben.
Damit verpflichtest Du Dich ein Leben lang keine Karten zu verkaufen und kein Logo und den Schriftzug BD nicht zu benutzen. Bei einer nochmaligen Zuwiderhandlung kann es sehr teuer werden.
