05-03-2013, 09:18 PM
Wenn ich selber ein Foto der Karte gemacht habe trifft diese "Markenrechtsverletzung" nicht zu.
Das Logo ist Bestandteil der Karte und garantiert die Echtheit. Ein Einzelhändler kann ja auch die von ihm verkaufte Ware mit einem selbstgemachten Foto bewerben.
Sollte ich allerdings Logo und Stadionplan von der Homepage benutzt haben, wäre ich mit ner modUE dabei.
Die ATGB sind m.E. durch das BGH-Urteil konterkariert. Dementsprechend unwirksam.
Wenn BD verhindern will, dass Karten privat verkauft werden, muss bd diese personalisieren.
Das Logo ist Bestandteil der Karte und garantiert die Echtheit. Ein Einzelhändler kann ja auch die von ihm verkaufte Ware mit einem selbstgemachten Foto bewerben.
Sollte ich allerdings Logo und Stadionplan von der Homepage benutzt haben, wäre ich mit ner modUE dabei.
Die ATGB sind m.E. durch das BGH-Urteil konterkariert. Dementsprechend unwirksam.
Wenn BD verhindern will, dass Karten privat verkauft werden, muss bd diese personalisieren.
