05-03-2013, 08:44 PM
Grund unserer Beauftragung ist, dasss sie unter verstoß gegen die allgemeinen ticketbedingungen ,,ATGB" unserer Mandantin und gegen merkenrechtliche bestimmungen durch unautorisierte Nutzung bzw. abbildung des vereinslogos , eintrittskarten von borussia dortmund über das internetauktionhaus ,,ebay" angeboten und veräußert haben. die atgbsind auf dem kauf vorangegangenen reservierungschreiben vollständig abgedruckt und damit besandteil des ticketvertrages geworden . diese liegen zudem in der geschäftsstelle von borussia dortmund aus und sind im übrigen jederzeit im internet auf der seite http://www.bvb.de abrufbar. die atgb gelten für den erwerb und die verwendung von eintrittskarten . d. h. einzel- und/oder dauerkarten für veranstaltungen im von unserermandantschaft genutzten signal iduna park. tickets dürfen nur ausnahmweise im rahen eines privatverkaufs unter beachtung gemäß punkt 6 absatz (2) und absatz (3) atgb weitergegeben werden .
ändert das was wen es vielleicht nicht um den handel von karten geht sondern weil ich ein stück von meiner karte ins ebay gestellt habe und da war das vereins logo ? wollen die mich deswegen bestrafen ? und wen ja kann ich was dagegen machen ? vielen dank für die antworten bis jetzt sehr hilfreich bin sehr dankbar
ändert das was wen es vielleicht nicht um den handel von karten geht sondern weil ich ein stück von meiner karte ins ebay gestellt habe und da war das vereins logo ? wollen die mich deswegen bestrafen ? und wen ja kann ich was dagegen machen ? vielen dank für die antworten bis jetzt sehr hilfreich bin sehr dankbar

